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Verantwortlich:

CLASSIC GARAGE

Helmut Pressler
Bahnstrasse 28
8720 Knittelfeld

Kontakt:
Telefon: +43 664 1663568
E-Mail: info@classic-garage.at

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
ATU18324702


ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

 

I. Geltungsbereich

 

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Anbotes und jeden Vertrages. Sie gelten, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben, auch für alle weiteren Aufträge, auch wenn nicht darauf Bezug genommen wird. Anders lautende Einkaufsbedingungen verpflichten uns nicht, auch wenn sie uns vom Kunden mitgeteilt werden und wir nicht widersprochen haben.

Alle bei uns eingehenden Bestellungen werden nur unter der vollen Anerkennung diese Verkauf- und Lieferbedingungen angenommen.

Alle Anbote , Vereinbarungen und Nebenabreden sind freibleibend und unverbindlich bis zur ausdrücklichen verbindlichen Bestätigung

durch uns.

 

II. Angebot und Auftragsbestätigung

 

Alle Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere durch Vorlieferanten; Gesetzesänderungen, behördliche Verfügungen und neue Kollektivvertragslöhne bedingte Preisänderungen, sowie grundsätzlich alle jene Umstände, die uns von außen auferlegt werden und zwischen Anbotslegung und Leistungsausführung bzw. Rechnungserstellung eintreten, werden weitergegeben. Diese Bestimmung gilt sinngemäß für Wechselkursschwankungen, Materialkostenänderungen die Auswirkung auf die Preisbildung haben.

Auch die in Katalogen, Prospekten , Anzeigen, Rundschreiben sowie Preislisten angegebenen Daten sind unverbindlich, gleichfalls unsere

Kostenvoranschläge.

 

III. Preise

 

Die in den Preislisten und Prospekten angegeben Preise sind freibleibend und, wenn nicht ausdrücklich vereinbart Nettopreise ab Stockerau ohne Verpackungs-, Montage- und Transportkosten. Hinsichtlich allfälliger, nach Vertragsabschluss eintretender, Preisänderungen gelten die obigen Ausführungen zu Punkt II. sinngemäß.

 

IV. Zahlungsbedingungen

 

Der Versand erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme. Im Falle einer sonstigen Zahlungsvereinbarung sind Zahlungen rein netto ohne Skontoabzug sofort nach Erhalt der Ware, spätestens 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung zu leisten. Eingehende Zahlungen werden vorerst auf Zinsen- und Nebenkosten verrechnet, auch wenn dieser Regelung Zahlungswidmungen des Auftragsgebers entgegen stehen. Trotz der gegenständlichen Vereinbarung sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung und Sicherstellung für offene Beträge zu verlangen, wenn die Bonität des Auftragsgebers nicht mehr gegeben ist, widrigenfalls wir vom Vertrag zurücktreten und bereits gelieferte Waren zurückfordern können.

Bei auch nur teilweisen Zahlungsverzug und bei Übernahmsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % pro Jahr über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und die noch ausstehenden Lieferungen bis zum Erhalt der Rechnungsbeträge gem. § 1052 ABGB zurückzubehalten. Dies gilt auch bei einmaligen Lieferungen, sofern uns erst nach Vertragsabschluß die unsichere finanzielle Situation des Auftragsgebers bekannt wird.

Gerät der Auftragsgeber in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung auf ihn über.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf eines der auf den Rechnungsformularen angeführten Konten bzw. einem von uns mit gesonderter schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter erfolgen.

Lediglich Bahrzahlungen und vorbehaltlose Gutschrift auf unseren Konten gelten als Zahlung.

Aufrechnungen wegen vermeintlicher Gegenansprüchen oder wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Ansprüchen bzw. die Zurückbehaltung von Zahlungen sind ausgeschlossen..

Zahlungsverpflichtungen, insbesondere die festgelegten Geldwerte, gelten als in Euro vereinbart.

 

V. Lieferung

 

Liefertermin ist der Tag des Versandes. Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch uns, sofern Auftragsklarheit vorliegt und die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen durch den Auftraggeber erfüllt wurden. Wir sind zur Teillieferungen und Teilleistung berechtigt. Nicht von uns zu vertretende Verzögerungen, insbesondere Ereignisse höherer Gewalt oder Schwierigkeiten bei den Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass der Auftraggeber ein Rücktrittsrechts hätte.

Als höherer Gewalt gelten ausdrücklich insbesondere behördliche Eingriffe, Energieversorgung- und Rohstoffschwierigkeiten, Arbeitskonflikte, Unfälle, unvorhergesehene Fertigungsschwierigkeiten und alle sonstigen Vorkommnisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, soweit uns am Eintritt dieser Ereignisse kein grobes Verschulden trifft, als vereinbart. Der Liefertermin verschiebt sich auch dann, wenn der Auftraggeber mit den obliegenden Pflichten in Verzug gerät. Im Falle einer vereinbarten Abänderung des Auftrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen.

Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Der Auftraggeber ist zur Entgegennahme verspätet gelieferter Waren verpflichtet und erklärt sich auch bereit, Teil- und Vorauslieferungen zu übernehmen.

Nach Vertragsabschluß eintretende und bekannt werdende wesentliche Änderungen in der Person des Auftragsgebers, insbesondere hinsichtlich der Firmenverhältnisse und der finanziellen Situation, rechtfertigen unsren sofortigen Vertragsrücktritt.

Der Auftragsgeber hat die gelieferte Ware sofort zu übernehmen . Bei Annahmeverzug treffen den Auftraggeber die widrigen Folgen des

§ 1419 ABGB.

Die vereinbarten Waren werden auf Kosten des Auftragsgebers verwahrt und wir sind berechtigt, die vereinbarten Waren unter Belastung aller entstehender Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Außerdem sind die vereinbarten Waren vom Auftraggeber abzuholen. Schadenersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt. Ein Rücktritt des Auftragsgebers bezüglich bereits erfolgter Teillieferungen ist bei

Lieferung noch ausstehender Teillieferungen nicht möglich. Durch eine Verzögerung entstehende Mehrkosten sind immer vom Auftraggeber zu vertreten.

VI. Versand

 

Der Zeitpunkt für den Gefahrenübergang beim Versand ist jener der Übergabe an das jeweilige Transportunternehmen. Mangels besondere Versandvorschriften des Auftragsgebers haben wir die Versendung auf dem nach unseren eigenen Ermessen besten Weg zu bewirken , ohne Verantwortlichkeit für die billigste Fracht. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports, welche sofort auch den Frachtdokumenten vermerkt werden müssen, haften wir nicht. Den notwendigen Versicherungsschutz hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Mit dem Zeitpunkt der Übergabe an das jeweilige Transportunternehmen gilt die Lieferung als erfüllt und sind die vereinbarten Waren zu diesem Zeitpunkt im Sinne der § 6 Produkthaftungsgesetzes in die Verfügungsmacht des Auftragsgebers übergegangen und damit in den Verkehr gebracht worden.

 

VII. Reklamation- Mängel und Gewährleistung

 

Der Auftraggeber ist zur sofortigen Untersuchung der Lieferung nach deren Anlieferung verpflichtet. Mängel und Beanstandungen jeglicher Art sind vom Abnehmer sofort nach Empfang der Ware schriftlich, spätestens nach 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Im gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für jegliche Gewährleistungsansprüche, Mängel und Beanstandungen. Wir sind in allen Fällen ausschließlich zu Nachbesserung bzw. bei Notwendigkeit zur Ersatzlieferungen verpflichtet. Voraussetzung ist, dass uns zuvor der Käufer, Besteller oder

Empfänger die gelieferte Ware unmittelbar zur Verfügung gestellt hat. Eine darüber hinausgehende Haftung unsererseits, insbesondere für mittelbare Schäden, sowie Lieferfristüberschreitungen, besteht nicht. Vor Überprüfung des beanstandeten Ersatzteiles im Garantiefall, durch den jeweiligen Hersteller, besteht seitens des Verkäufers keine Verpflichtung zu kostenlosen Vorablieferung. Eine Haftung des Verkäufers

Für entstandene Lohn- oder sonstige Kosten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für die Folgen aus von Seiten des Bestellers, Käufers oder Dritten vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird ausgeschlossen. Gleichzeitig erlisch jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch. Bei mehrfacher erfolgloser Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wieder auf. Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung gegen uns oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. In allen Fällen, in denen die Haftung mit oder ohne Verschulden nicht ausgeschlossen, aber beschränkt werden kann, ist die Haftung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.

Geringfügige Abweichungen von Modellen, Zeichnungen, Abbildungen und Mustern, die zu keiner Veränderung der Sache an sich führen, stellen keine Mängel dar.

Warenrücksendungen bedürfen in allen Fällen unseres vorhergehenden Einverständnisses. Erfolgt eine Warenrücksendung, der keine Fehllieferung oder mangelhafte Lieferung durch uns zugrunde liegt, werden 15 % Wiedereinlagerungskosten in Rechnung gestellt. Bei

Austauschteilen behalten wir uns den Vertragsabschluß bis zum Eingang des Altteiles vor. Die Altteile sind uns in sauberem und kompletten Zustand vorab zuzusenden. Eventuelle Beschädigung oder Verschmutzungen durch Altöl etc. werden dem Absender in Rechnung gestellt.

Bei Rückgabe eines nicht verwendungsfähigen Altteils, nach Prüfung durch den Hersteller, wird der Wert des Altteiles sofort in Rechnung gestellt.

Ersetzte Stücke werden bei Ersatzlieferung unser Eigentum. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Auftraggeber zu beweisen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

 

Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der durch den Zahlungsverzug verursachten Nebenkosten auch bei Verarbeitung durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Professionisten in unserem Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist dem Auftraggeber verboten und ungültig.

Im Falle der rechtswidrigen Weiterveräußerung gilt die an Stelle des vorgehaltenen Eigentums tretende Kaufpreisforderung gegen den Dritten als an uns abgetreten und wird der an den Auftraggeber bezahlte Kaufpreis als ein von diesem anvertrautes Gut angesehen bzw. hat der den Schuldner von der Abtretung zu verständigen.

Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Diebstahl und Brand auf seine Kosten in angemessener Höhe zu versichern und er haftet uns aus dem Verlust derselben. Es stehen uns die Rechts aus diesem Versicherungsvertrag zu bzw. sind die Versicherungspolizzen zu unseren Gunsten vinkulieren.

Von einer Pfändung, Konkurseröffnung oder sonstigen rechtserheblichern Ereignissen, die unsere Rechte beeinträchtigen können, hat der Auftraggeber uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns schad- und klaglos zu halten. Sollte ein Gerichtvollzieher die gelieferte Ware pfänden wollen, so ist gegenüber dem Gerichtvollzieher unser Eigentum unter Nennung unseres Firma und unserer Anschrift zu behaupten.

Ferner hat der Auftraggeber die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

 

IX. Schadenersatz und Produkthaftung

 

Ausdrücklich wird vereinbart, dass wir dem Auftraggeber keinen Schadenersatz zu leisten haben für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und für den Gewinnentgang, sofern uns im Einzelfall nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

Sämtlicher Schadenersatzansprüche müssen – sollte der Mangel durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb eines Jahres nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen dir Ansprüche:

 

X. Rücktritt

 

Ein Rücktritt von einem bereits abgeschlossen Kaufvertrag durch den Auftraggeber ist nur ausnahmsweise und aus wichtigen Gründen zulässig und berechtigt uns zur Verrechnung von zumindest 25 % des Auftragsvolumen, sowie zum Ersatz des darüber hinausgehenden

Schadens bei Sonderbestellungen die nach Angabe des Kunden gefertigt wurden.

 

XI. Allgemeine Bestimmungen

 

Der Auftraggeber kann Rechte aus dem vorliegender Vertrag nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte übertragen.

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist ausschließlich Stockerau, selbst wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß anderswo erfolgt.

Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird ausdrücklich der Gerichtstand Stockerau vereinbart. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich der Schriftform, auch das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtsunkwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht und bleibt der Vertrag im übrigen rechtsgültig. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den Vertragswillen der Parteien rechtlich zulässigerweise regeln.

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Uncitral-Kaufrechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen:

 

XII. Fernabsatz

 

Des weiteren sind wir dazu verpflichtet, Sie vor Kaufabschluss über das Fernabgabegesetz zu informieren.

 

Belehrung über das Rücktrittsrecht:

 

Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tage des Vertragsabschlusses zu laufen. Samstage gelten nicht als Werktage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist gesendet wir. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

 

Rücktritt

 

Wir gewähren unseren Privatkunden, da diese siebentägige Rücktrittsfrist zwar EU-weit als Mindestfrist gilt, eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

Im Falle eines Rücktritts sind bereits empfangene Dienstleistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Besteller nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von uns ein angemessenes Entgelt einbehalten-

Generell ausgenommen sind B2B-Geschäfte, also Geschäfte zwischen zwei Unternehmern

 

Impressum:

 

Firma

CLASSIC GARAGE

Helmut Pressler

Bahnstrasse 28

8720 KNITTELFELD

AUSTRIA

Kontaktdaten: Tel.: 0043 664 1663568,

                    Mail: classic-garage@aon.at

Aufsichtbehörde: Bezirkshauptmannschaft Murtal

Berufsverband: Wirtschaftskammer Steiermark – wko.at

UID Nr.: ATU18324702